Führerscheinklasse A

Der große Motorrad-Führerschein.

Motorrad-Führerschein. Klasse A. Ganz allgemein.

Da mit dem Erwerb der Klasse A ein vollwertiger Motorrad-Führerschein erreicht wird, lassen sich mit diesem alle Krafträder mit und ohne Beiwagen und auch alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren. Somit gibt es innerhalb dieser Führerscheinklasse keine Hubraum- und Leistungsgrenzen, was heißt, dass auch das Führen von Krafträdern mit mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gestattet ist.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A2, A1 und AM.

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  • Erste-Hilfe-Kurs | 1 x pro Monat
  • Sehtest | 1 x pro Monat
  • Umschreibung einer vorhandenen Fahrerlaubnis aus dem Ausland

  • Zoom Online Theorieunterricht

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Motorrad-Führerschein Klasse A. Voraussetzungen.

Die allgemeinen Grundfahraufgaben, die auf dem Übungsplatz erlernt werden, bestehen aus langsamem Fahren, Ausweichen mit und ohne Abbremsen, Anfahren in einer Steigung, Kreisfahren, Slalom, Stop and Go und der Gefahrenbremsung.

Zu den Grundthemen des Theorieanteils gehören auch die persönlichen Fähigkeiten, heißt die körperliche Eignung und der Fahrcharakter des Fahrschülers, Themen rund um den internationalen Kraftfahrzeugverkehr und das Verhalten in besonderen Verkehrssituationen, beispielsweise gegenüber Sonderfahrzeugen. Selbstverständlich sind auch Vorfahrt- und Verkehrsregeln und die Beobachtung des Straßenverkehrs Bestandteile dieser Führerscheinklasse.

Wichtig ist auch die richtige Bekleidung für die Fahrstunden und die anschließende Prüfung. Diese besteht in den Klassen A, A2 und A1 aus der vorgeschriebenen Motorradschutzkleidung, heißt Motorradjacke und -hose, Motorradhandschuhe und -schuhe mit Knöchelschutz, Motorradhelm und Rückenprotektor.

Fahrschule

Mindestalter

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Erste-Hilfe-Kurs

Das Mindestalter des Führerscheins der Klasse A liegt bei einem Direkteinstieg bei 24 Jahren. Dieses Alter verkürzt sich bei einem mindestens zweijährigen Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2. Bei dieser Ausnahme lässt sich der vollwertige Motorradführerschein nämlich bereits ab einem Alter von 20 Jahren erwerben. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW beläuft sich das Mindestalter auf 21 Jahre.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört neben einer grundlegenden gesundheitlichen Eignung und einem Sehtest die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Dieser hilft dabei, lebensrettende Maßnahmen zu lernen, um entsprechend auf Notsituationen im Straßenverkehr reagieren zu können. Zusätzlich ist für den Erwerb eines jeden Führerscheins ein Passbild einzureichen und das Ausweisen durch einen Personalausweis erforderlich.

Der Führerschein-Bewerber benötigt für seinen Antrag den Nachweis über sein einwandfreies Sehvermögen. Dieser darf nur von amtlich zugelassenen Sehtest-Stellen ausgestellt werden. Dazu zählen Optiker, Augenärzte, die Gesundheitsämter sowie Ärzte aus betriebs- oder arbeitsmedizinischen Bereichen.

Beim Sehtest wird überprüft, ob der Antragsteller auf beiden Augen mindestens eine Tagessehschärfe von 0,7 (d. h. 70 Prozent) hat. Übersteigt die Abweichung der Sehschärfe einen Wert von 0,8 Dioptrien, sind zum Ausgleich Kontaktlinsen oder eine Brille vorgeschrieben. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird das entsprechend auch im Führerschein vermerkt. Die korrekte Sehhilfe ist dann bei allen Fahrten mit dem PKW auch zu verwenden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Die Dauer des Sehtests beträgt in der Regel nur 10 bis 15 Minuten. Bei positivem Ergebnis wird vom Arzt oder Optiker ein entsprechendes Gutachten ausgestellt, das für den weiteren Antragsprozess verwendet werden kann.

Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein!

Um im Notfall richtig reagieren zu können, ist der Besuch eines Erste‑Hilfe‑Kurses für alle Führerscheinklassen obligatorisch. Dazu sind in Summe 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren, die von unterschiedlichen Institutionen (z. B. vom ADAC oder dem Deutschen Roten Kreuz) als Tageskurse angeboten werden. Der Kurs beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Übungen. Zu den wesentlichen Komponenten des Kurses zählen das Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen, das Ingangsetzen der Rettungskette sowie die Bewusstseinsbildung über die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe. Aufgrund des Praxis-Teils (z. B. das Anwenden von Soforthilfemaßnahmen an einem Dummy) ist es nicht möglich, den Erste‑Hilfe‑Kurs ausschließlich online zu absolvieren. Diese Zertifikate werden in der Regel von den Ämtern nicht anerkannt.

Dein Weg. Dein Führerschein.

So kommst Du bequem an Deinen Führerschein.

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Was kostet Dich der große Motorrad-Führerschein?

Die Kosten für den Motorrad-Führerschein der Klasse A findest Du in der nachfolgenden Tabelle.

Leistung Preis

Grundbetrag

Beinhaltet:

  • Alle Theoriestunden
  • Verwaltungsaufwand
399,00 €
Fahrübung à 40 Minuten 51,00 €
Fahrstunde à 45 Minuten 57,38 €
Sonderfahrten  
Überlandfahrt 225 Minuten 315,00 €
Autobahnfahrt 180 Minuten 252,00 €
Nachtfahrt 135 Minuten 189,00 €
Prüfungsgebühren Fahrschule  
Praktische Prüfung 185,00 €
Theoretische Prüfung (Vortest) Kostenlos
Prüfungsgebühren Dekra oder TÜV  
Praktische Prüfung 162,67 €
Theoretische Prüfung 24,99 €

Wie kommst Du zu Deinem Motorrad-Führerschein der Klasse A?

Dein Weg zum Führerschein für Motorräder bei uns, light die Fahrschule Pankow GmbH.

Wie bei jeder Fahrausbildung, setzt sich diese auch innerhalb der Führerscheinklasse A aus Theorie und Praxis zusammen. Die theoretische Ausbildung besteht aus insgesamt 16 Doppelstunden (à 90 Minuten), davon 12 Stunden Grundstoff und 4 Stunden Zusatzstoff. Besitzt man zu dem Zeitpunkt bereits eine andere Führerscheinklasse, sinkt die Anzahl für das Erlernen des Grundstoffs auf 6 Stunden. Eine Ausnahme gilt bei der Klasse A2: Besitzt man diese, sind keine Theoriestunden mehr nötig.

Bei den Praxisstunden liegt die Anzahl der benötigten Übungsstunden im Ermessen des Fahrlehrers. Nur die zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese bestehen aus 5 Fahrstunden über Bundes- und Landstraßen (Überlandfahrten), 4 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit oder Dämmerung. Besitzt man bereits den Führerschein A1, sind nur 3 Stunden Überlandfahrt, 2 Stunden auf der Autobahn und eine bei Dunkelheit notwendig. Bei einem Besitz der Klasse A2 können diese Fahrten sogar vollständig wegfallen. Der Fahrlehrer muss sich dennoch vor einer Anmeldung zur Fahrprüfung davon überzeugen, dass der Fahrschüler in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt.

Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 70 Minuten und findet inner- und außerhalb von Ortschaften, auf Kraftstraßen und Autobahnen statt. Für diese können sich Fahrschüler erst nach einer bestandenen theoretischen Prüfung anmelden lassen.