Führerscheinklasse B

Der Führerschein der Klasse B ist der „normale“ PKW-Führerschein.

PKW Führerschein. Ganz allgemein.

Fast 58 Millionen deutsche Staatsbürger besitzen ihn: einen PKW‑Führerschein der Klasse B. Der Grund dafür liegt auf der Hand: trotz unterschiedlicher Alternativen wie Bus, Bahn und Co. zählt das Auto nach wie vor zu den beliebtesten Fortbewegungsmitteln der Deutschen. Vor allem in ländlichen Gegenden steigt die Autodichte nach wie vor konsequent an, da der Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel im urbanen Bereich bzw. in Ballungszentren stärker vorangetrieben wird als im Umland von Städten und größeren Ortschaften. Daher spielt der Individualverkehr nach wie vor eine große Rolle, wenn es um die persönliche Mobilität geht. Um von A nach B zu kommen, ist für die meisten Deutschen das Auto die erste Wahl.

Der Führerschein der Klasse B ist der (im Alltagssprachgebrauch) „normale“ PKW‑Führerschein. Er gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg. Unter der zulässigen Gesamtmasse versteht man das Leergewicht eines Autos plus die maximale Zuladung. Wie viel das Auto maximal – d.h. inkl. Personen und Transportgüter wie Gepäckstücke oder Einkaufstüten – wiegen darf, lässt sich dem Fahrzeugschein entnehmen. Darüber hinaus dürfen maximal 8 zusätzliche Sitzplätze (Fahrer ausgenommen) im PKW vorhanden sein.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Dich auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen L und AM.

Warum wir, light die Fahrschule Pankow GmbH für Deinen PKW-Führerschein?

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  • Erste-Hilfe-Kurs | 1 x pro Monat
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Voraussetzungen für Deinen PKW-Führerschein der Klasse B:

Die Fahrerlaubnis B zählt zu den wichtigsten Dokumenten der Deutschen. Bis man den beliebten Nachweis allerdings in Händen hält, sind mehrere Behördenwege, Schulungsmaßnahmen und das Ablegen einer Theorie- und Praxisprüfung notwendig. Welche Klasse für Dich selbst am geeignetsten ist, hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen ab. Der PKW-Führerschein ist in jedem Fall zeit- und kostenintensiv. Das sollte bei der Planung der notwendigen Aktivitäten unbedingt berücksichtigt werden. Wir, light die Fahrschule Pankow GmbH, stehen Dir bei offenen Fragen jederzeit unterstützend zur Seite.

Seit 2013 sind EU-konforme Führerscheine unbegrenzt gültig. Sie müssen allerdings alle 15 Jahre verlängert werden. Um Deinen Führerschein der Klasse B zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen. Dieser ist bei der zuständigen Verkehrsbehörde zur Erteilung von Fahrerlaubnissen persönlich und schriftlich einzubringen. Im Anschluss prüft die Behörde, ob alle Zulassungsvoraussetzungen vom Führerscheinanwärter erfüllt sind. Bei begründetem Zweifel kann die zuständige Stelle den Antragsteller auffordern, ein ärztliches Gutachten einzubringen oder sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen.

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Das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter für den PKW-Führerschein ist auf 18 Jahre festgelegt. Der Antrag zur Ausstellung der Fahrerlaubnis kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen dieses Alters eingebracht werden. Ausnahme: Das Mindestalter für den Erhalt des PKW-Führerscheins der Klassen B sowie BE kann auf 17 Jahre reduziert werden, sofern der Führerscheinanwärter am Ausbildungsprogramm „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) teilnimmt. Dazu ist es allerdings Voraussetzung, dass bis zum vollendeten 18. Lebensjahr das Fahrzeug nur in Begleitung „einer namentlich benannten verkehrszuverlässigen Person“ in Betrieb genommen wird. (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Mindestalter abzusenken, wenn der Führerschein dem Sonderzweck der Berufsausbildung dient, beispielsweise bei der Ausbildung zum gewerblichen Berufskraftfahrer. Allerdings greift diese Sonderregelung nur für auch tatsächlich mit der Ausbildung in Zusammenhang stehende Fahrten im Inland. Es ist nicht erlaubt, diese Regelung für private Zwecke oder Fahrten außerhalb Deutschlands zu nutzen.

Der Führerschein-Bewerber benötigt für seinen Antrag den Nachweis über sein einwandfreies Sehvermögen. Dieser darf nur von amtlich zugelassenen Sehtest-Stellen ausgestellt werden. Dazu zählen Optiker, Augenärzte, die Gesundheitsämter sowie Ärzte aus betriebs- oder arbeitsmedizinischen Bereichen.

Beim Sehtest wird überprüft, ob der Antragsteller auf beiden Augen mindestens eine Tagessehschärfe von 0,7 (d. h. 70 Prozent) hat. Übersteigt die Abweichung der Sehschärfe einen Wert von 0,8 Dioptrien, sind zum Ausgleich Kontaktlinsen oder eine Brille vorgeschrieben. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird das entsprechend auch im Führerschein vermerkt. Die korrekte Sehhilfe ist dann bei allen Fahrten mit dem PKW auch zu verwenden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Die Dauer des Sehtests beträgt in der Regel nur 10 bis 15 Minuten. Bei positivem Ergebnis wird vom Arzt oder Optiker ein entsprechendes Gutachten ausgestellt, das für den weiteren Antragsprozess verwendet werden kann.

Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein!

Um im Notfall richtig reagieren zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für alle Führerscheinklassen obligatorisch. Dazu sind in Summe 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren, die von unterschiedlichen Institutionen (z. B. vom ADAC oder dem Deutschen Roten Kreuz) als Tageskurse angeboten werden. Der Kurs beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Übungen. Zu den wesentlichen Komponenten des Kurses zählen das Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen, das Ingangsetzen der Rettungskette sowie die Bewusstseinsbildung über die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe. Aufgrund des Praxis-Teils (z. B. das Anwenden von Soforthilfemaßnahmen an einem Dummy) ist es nicht möglich, den Erste-Hilfe-Kurs ausschließlich online zu absolvieren. Diese Zertifikate werden in der Regel von den Ämtern nicht anerkannt.

Dein Weg. Dein Führerschein.

So kommst Du bequem an Deinen Führerschein.

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Sehtest

Spar Dir den Gang zur Behörde! Bring alle Unterlagen zu uns ins Büro. Und wir melden Dich an*.

*BF17 Anträge müssen direkt bei der Behörde gestellt werden.

Was kostet Dich der PKW-Führerschein?

Die Kosten für Deinen PKW-Führerschein findest Du in der nachfolgenden Tabelle.

Leistung Preis

Grundbetrag

Beinhaltet:

  • Alle Theoriestunden
  • Verwaltungsaufwand
399,00 €
Fahrübung à 40 Minuten 47,00 €
Fahrstunde à 45 Minuten 52,88 €
Sonderfahrten  
Überlandfahrt 225 Minuten 295,00 €
Autobahnfahrt 180 Minuten 236,00 €
Nachtfahrt 135 Minuten 177,00 €
Prüfungsgebühren Fahrschule  
Praktische Prüfung 175,00 €
Theoretische Prüfung (Vortest) Kostenlos
Prüfungsgebühren Dekra oder TÜV  
Praktische Prüfung 129,83 €
Theoretische Prüfung 24,99 €

Wie kommst Du zu Deinem PKW-Führerschein?

Dein Weg zum PKW-Führerschein bei uns, light die Fahrschule Pankow GmbH. Sofern alle bis hierher aufgezählten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kannst Du Dich bei uns für den PKW-Führerschein anmelden. Die Ausbildung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Bestandteilen:

Um die Regeln und Bestimmungen der in Deutschland gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erlernen, ist das Absolvieren von mehreren Theorie-Blöcken notwendig. Der theoretische Teil vermittelt auch das Wissen über richtiges Verhalten bei einem Unfall oder einer Panne. Der theoretische Unterricht setzt sich in der Regel aus 12 Doppelstunden für den Basisstoff sowie zwei Doppelstunden für Zusatzstoff zusammen. Ein Doppelstundenblock dauert 90 Minuten (2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Besitzer der Führerscheinklassen A1 oder A2 können den Theorieteil auf sechs Doppelstunden reduzieren, da hier wesentliche Elemente der Theorie schon in vorangegangenen Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Für die Klasse B96 sind zusätzlich 2,5 Stunden Theorieeinheiten zu besuchen.

Wurden alle Theorieeinheiten absolviert, kannst Du Dich beim TÜV oder der DEKRA zur Ablegung der theoretischen Prüfung anmelden. Diese kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden. Sie dauert 30 Minuten und besteht aus 30 (von insgesamt 1.000) Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn bei der Beantwortung der Fragen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Bei negativem Testergebnis kann die Prüfung frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Prüfungsdatum anschließen. Andernfalls muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Dieser Teil setzt sich gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung aus den sogenannten Übungsstunden und den ergänzenden Pflichtstunden zusammen. Das Ausmaß der Pflichtstunden ist vom Gesetzgeber für jede Klasse vorgegeben. Dazu gehören folgende Sonderfahrten:

Klasse B:
• Drei Übungseinheiten à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. bei Nacht
• Vier Übungseinheiten à 45 Minuten auf der Autobahn
• Fünf Übungseinheiten à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

Weitere Übungsfahrstunden können bei Bedarf – abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers – separat mit dem Fahrlehrer vereinbart werden, um Fahrpraxis in Kombination mit theoretischen Grundlagen zu vertiefen.

Sobald alle Pflichtfahrstunden absolviert wurden und ein positives Ergebnis der Theorieprüfung vorliegt, kann man sich zur praktischen Prüfung anmelden. Die Prüfung selbst dauert in etwa 55 Minuten, davon sind ca. 35 Minuten als reine Fahrzeit vorgesehen. Das gilt allerdings nur als Richtwert.