Motorrad-Führerschein. Klasse A1. Ganz allgemein.
Mit dem Besitz der Klasse A1 ist das Fahren von zwei- oder dreirädrigen Leichtkrafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS) erlaubt. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen liegt diese bei bis zu 15 kW. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beläuft sich dabei auf 110 km/h. Auch darf das Verhältnis von 0,1 kW/kg (Leistung zu Leermasse) beim Kraftfahrzeug nicht überstiegen werden
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse AM.
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Motorrad-Führerschein A1. Voraussetzungen.
Die allgemeinen Grundfahraufgaben, die auf dem Übungsplatz erlernt werden, bestehen aus langsamem Fahren, Ausweichen mit und ohne Abbremsen, Anfahren in einer Steigung, Kreisfahren, Slalom, Stop and Go und der Gefahrenbremsung.
Zu den Grundthemen des Theorieanteils gehören auch die persönlichen Fähigkeiten, heißt die körperliche Eignung und der Fahrcharakter des Fahrschülers, Themen rund um den internationalen Kraftfahrzeugverkehr und das Verhalten in besonderen Verkehrssituationen, beispielsweise gegenüber Sonderfahrzeugen. Selbstverständlich sind auch Vorfahrt- und Verkehrsregeln und die Beobachtung des Straßenverkehrs Bestandteile dieser Führerscheinklasse.
Wichtig ist auch die richtige Bekleidung für die Fahrstunden und die anschließende Prüfung. Diese besteht in den Klassen A, A1 und A2 aus der vorgeschriebenen Motorradschutzkleidung, heißt Motorradjacke und -hose, Motorradhandschuhe und -schuhe mit Knöchelschutz, Motorradhelm und Rückenprotektor.
Der Führerschein-Bewerber benötigt für seinen Antrag den Nachweis über sein einwandfreies Sehvermögen. Dieser darf nur von amtlich zugelassenen Sehtest-Stellen ausgestellt werden. Dazu zählen Optiker, Augenärzte, die Gesundheitsämter sowie Ärzte aus betriebs- oder arbeitsmedizinischen Bereichen.
Beim Sehtest wird überprüft, ob der Antragsteller auf beiden Augen mindestens eine Tagessehschärfe von 0,7 (d. h. 70 Prozent) hat. Übersteigt die Abweichung der Sehschärfe einen Wert von 0,8 Dioptrien, sind zum Ausgleich Kontaktlinsen oder eine Brille vorgeschrieben. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird das entsprechend auch im Führerschein vermerkt. Die korrekte Sehhilfe ist dann bei allen Fahrten mit dem PKW auch zu verwenden, andernfalls droht ein Bußgeld.
Die Dauer des Sehtests beträgt in der Regel nur 10 bis 15 Minuten. Bei positivem Ergebnis wird vom Arzt oder Optiker ein entsprechendes Gutachten ausgestellt, das für den weiteren Antragsprozess verwendet werden kann.
Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein!
Um im Notfall richtig reagieren zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für alle Führerscheinklassen obligatorisch. Dazu sind in Summe 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren, die von unterschiedlichen Institutionen (z. B. vom ADAC oder dem Deutschen Roten Kreuz) als Tageskurse angeboten werden. Der Kurs beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Übungen. Zu den wesentlichen Komponenten des Kurses zählen das Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen, das Ingangsetzen der Rettungskette sowie die Bewusstseinsbildung über die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe. Aufgrund des Praxis-Teils (z. B. das Anwenden von Soforthilfemaßnahmen an einem Dummy) ist es nicht möglich, den Erste-Hilfe-Kurs ausschließlich online zu absolvieren. Diese Zertifikate werden in der Regel von den Ämtern nicht anerkannt.
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Was kostet Dich der kleine Motorrad-Führerschein?
Die Kosten für den Motorrad-Führerschein der Klasse A1 findest Du in der nachfolgenden Tabelle.
Leistung | Preis |
---|---|
Grundbetrag Beinhaltet:
|
399,00 € |
Fahrübung à 40 Minuten | 51,00 € |
Fahrstunde à 45 Minuten | 57,38 € |
Sonderfahrten | |
Überlandfahrt 225 Minuten | 315,00 € |
Autobahnfahrt 180 Minuten | 252,00 € |
Nachtfahrt 135 Minuten | 189,00 € |
Prüfungsgebühren Fahrschule | |
Praktische Prüfung | 185,00 € |
Theoretische Prüfung (Vortest) | Kostenlos |
Prüfungsgebühren Dekra oder TÜV | |
Praktische Prüfung | 162,67 € |
Theoretische Prüfung | 24,99 € |
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