Führerscheinklasse B197

Der Führerschein der Klasse B197 ist der „normale“ PKW-Führerschein mit vorwiegend Automatikschaltung.

PKW-Führerschein B197

Vorwiegend Automatik – ganz allgemein.

Die Ausbildung B mit der Schlüsselzahl 197 wird vorwiegend auf einem Automatikfahrzeug absolviert. Du bist lediglich mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten deiner Ausbildung mit einem Schaltgetriebe unterwegs. Klappt deine Testfahrt (Dauer min. 15 Minuten inner- und außerorts) mit dem Schaltgetriebe, stellt Dir Dein Fahrlehrer eine Bescheinigung, als Vorlage für die praktische Prüfung aus. Anschließend (und auch bei der Prüfung!!) fährst Du ganz entspannt mit einem Automatik-Fahrzeug. Das tolle dabei: Du darfst nach bestandener Prüfung sowohl Automatik- wie auch Schaltgetriebe fahren!

Warum wir, light die Fahrschule Pankow GmbH für Deinen PKW-Führerschein?

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  • Erste-Hilfe-Kurs | 1 x pro Monat
  • Sehtest | 1 x pro Monat
  • Umschreibung einer vorhandenen Fahrerlaubnis aus dem Ausland

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Voraussetzungen für Deinen PKW-Führerschein der Klasse B197:

Die Fahrerlaubnis B zählt zu den wichtigsten Dokumenten der Deutschen. Bis man den beliebten Nachweis allerdings in Händen hält, sind mehrere Behördenwege, Schulungsmaßnahmen und das Ablegen einer Theorie- und Praxisprüfung notwendig. Welche Klasse für Dich selbst am geeignetsten ist, hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen ab. Der PKW-Führerschein ist in jedem Fall zeit- und kostenintensiv. Das sollte bei der Planung der notwendigen Aktivitäten unbedingt berücksichtigt werden. Wir, light die Fahrschule Pankow GmbH, stehen Dir bei offenen Fragen, jederzeit unterstützend zur Seite.

Seit 2013 sind EU-konforme Führerscheine unbegrenzt gültig. Sie müssen allerdings alle 15 Jahre verlängert werden. Um Deinen Führerschein der Klasse B zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen. Dieser ist bei der zuständigen Verkehrsbehörde zur Erteilung von Fahrerlaubnissen persönlich und schriftlich einzubringen. Im Anschluss prüft die Behörde, ob alle Zulassungsvoraussetzungen vom Führerscheinanwärter erfüllt sind. Bei begründetem Zweifel kann die zuständige Stelle den Antragsteller auffordern, ein ärztliches Gutachten einzubringen oder sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen.

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Mindestalter

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Das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter für den PKW-Führerschein ist auf 18 Jahre festgelegt. Der Antrag zur Ausstellung der Fahrerlaubnis kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen dieses Alters eingebracht werden. Ausnahme: Das Mindestalter für den Erhalt des PKW-Führerscheins der Klassen B sowie BE kann auf 17 Jahre reduziert werden, sofern der Führerscheinanwärter am Ausbildungsprogramm „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) teilnimmt. Dazu ist es allerdings Voraussetzung, dass bis zum vollendeten 18. Lebensjahr das Fahrzeug nur in Begleitung „einer namentlich benannten verkehrszuverlässigen Person“ in Betrieb genommen wird. (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Mindestalter abzusenken, wenn der Führerschein dem Sonderzweck der Berufsausbildung dient, beispielsweise bei der Ausbildung zum gewerblichen Berufskraftfahrer. Allerdings greift diese Sonderregelung nur für auch tatsächlich mit der Ausbildung in Zusammenhang stehende Fahrten im Inland. Es ist nicht erlaubt, diese Regelung für private Zwecke oder Fahrten außerhalb Deutschlands zu nutzen.

Der Führerschein-Bewerber benötigt für seinen Antrag den Nachweis über sein einwandfreies Sehvermögen. Dieser darf nur von amtlich zugelassenen Sehtest-Stellen ausgestellt werden. Dazu zählen Optiker, Augenärzte, die Gesundheitsämter sowie Ärzte aus betriebs- oder arbeitsmedizinischen Bereichen.

Beim Sehtest wird überprüft, ob der Antragsteller auf beiden Augen mindestens eine Tagessehschärfe von 0,7 (d. h. 70 Prozent) hat. Übersteigt die Abweichung der Sehschärfe einen Wert von 0,8 Dioptrien, sind zum Ausgleich Kontaktlinsen oder eine Brille vorgeschrieben. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird das entsprechend auch im Führerschein vermerkt. Die korrekte Sehhilfe ist dann bei allen Fahrten mit dem PKW auch zu verwenden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Die Dauer des Sehtests beträgt in der Regel nur 10 bis 15 Minuten. Bei positivem Ergebnis wird vom Arzt oder Optiker ein entsprechendes Gutachten ausgestellt, das für den weiteren Antragsprozess verwendet werden kann.

Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein!

Um im Notfall richtig reagieren zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für alle Führerscheinklassen obligatorisch. Dazu sind in Summe 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren, die von unterschiedlichen Institutionen (z. B. vom ADAC oder dem Deutschen Roten Kreuz) als Tageskurse angeboten werden. Der Kurs beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Übungen. Zu den wesentlichen Komponenten des Kurses zählen das Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen, das Ingangsetzen der Rettungskette sowie die Bewusstseinsbildung über die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe. Aufgrund des Praxis-Teils (z. B. das Anwenden von Soforthilfemaßnahmen an einem Dummy) ist es nicht möglich, den Erste‑Hilfe‑Kurs ausschließlich online zu absolvieren. Diese Zertifikate werden in der Regel von den Ämtern nicht anerkannt.

Dein Weg. Dein Führerschein.

So kommst Du bequem an Deinen Führerschein.

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*BF17 Anträge müssen direkt bei der Behörde gestellt werden.

Was kostet Dich der PKW-Führerschein B197?

Die Kosten für Deinen PKW-Führerschein B197 findest Du in der nachfolgenden Tabelle.

 

Leistung Preis

Grundbetrag

Beinhaltet:

  • Alle Theoriestunden
  • Verwaltungsaufwand
399,00 €
Fahrübung à 40 Minuten 47,00 €
Fahrstunde à 45 Minuten 52,88 €
Sonderfahrten  
Überlandfahrt 225 Minuten 295,00 €
Autobahnfahrt 180 Minuten 236,00 €
Nachtfahrt 135 Minuten 177,00 €
Prüfungsgebühren Fahrschule  
Praktische Prüfung 175,00 €
Theoretische Prüfung (Vortest) Kostenlos
Prüfungsgebühren Dekra oder TÜV  
Praktische Prüfung 129,83 €
Theoretische Prüfung 24,99 €

 

Wie kommst Du zu Deinem PKW-Führerschein B197?

Dein Weg zum PKW-Führerschein B197 bei uns, light die Fahrschule Pankow GmbH. Sofern alle bis hierher aufgezählten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kannst Du Dich bei uns für den PKW-Führerschein B197 anmelden. Die Ausbildung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Bestandteilen:

Um die Regeln und Bestimmungen der in Deutschland gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erlernen, ist das Absolvieren von mehreren Theorie-Blöcken notwendig. Der theoretische Teil vermittelt auch das Wissen über richtiges Verhalten bei einem Unfall oder einer Panne. Der theoretische Unterricht setzt sich in der Regel aus 12 Doppelstunden für den Basisstoff sowie zwei Doppelstunden für Zusatzstoff zusammen. Ein Doppelstundenblock dauert 90 Minuten (2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Besitzer der Führerscheinklassen A1 oder A2 können den Theorieteil auf sechs Doppelstunden reduzieren, da hier wesentliche Elemente der Theorie schon in vorangegangenen Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Für die Klasse B96 sind zusätzlich 2,5 Stunden Theorieeinheiten zu besuchen.

Wurden alle Theorieeinheiten absolviert, kannst Du Dich beim TÜV oder der DEKRA zur Ablegung der theoretischen Prüfung anmelden. Diese kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden. Sie dauert 30 Minuten und besteht aus 30 (von insgesamt 1.000) Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn bei der Beantwortung der Fragen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Bei negativem Testergebnis kann die Prüfung frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Prüfungsdatum anschließen. Andernfalls muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Dieser Teil setzt sich gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung aus den sogenannten Übungsstunden und den ergänzenden Pflichtstunden zusammen. Das Ausmaß der Pflichtstunden ist vom Gesetzgeber für jede Klasse vorgegeben. Dazu gehören folgende Sonderfahrten:

Klasse B197:

  • Zehn Fahrstunden à 45 Minuten auf Schaltgetriebe
  • Eine Überprüfungsfahrt von ca. 15 Minuten mit dem Fahrlehrer
  • Drei Übungseinheiten à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. bei Nacht
  • Vier Übungseinheiten à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Fünf Übungseinheiten à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

Weitere Übungsfahrstunden können bei Bedarf – abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers – separat mit dem Fahrlehrer vereinbart werden, um Fahrpraxis in Kombination mit theoretischen Grundlagen zu vertiefen.

Sobald alle Pflichtfahrstunden absolviert wurden und ein positives Ergebnis der Theorieprüfung vorliegt, kann man sich zur praktischen Prüfung anmelden. Die Prüfung selbst dauert in etwa 55 Minuten, davon sind ca. 35 Minuten als reine Fahrzeit vorgesehen. Das gilt allerdings nur als Richtwert.