Führerscheinklasse A2

Dein Motorrad-Führerschein, der Klasse A2.

Motorrad-Führerschein. Klasse A2. Ganz allgemein.

Mit dem Besitz der Klasse A2 ist das Fahren von Krafträdern mit und ohne Beiwagen und einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) erlaubt. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg nicht überstiegen werden.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.

Warum wir, light die Fahrschule Pankow GmbH für Deinen Motorrad-Führerschein A2?

Google Bewertungen

  • Erste-Hilfe-Kurs | 1 x pro Monat
  • Sehtest | 1 x pro Monat
  • Umschreibung einer vorhandenen Fahrerlaubnis aus dem Ausland

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Führerschein für Motorrad A2. Voraussetzungen.

Die allgemeinen Grundfahraufgaben, die auf dem Übungsplatz erlernt werden, bestehen aus langsamem Fahren, Ausweichen mit und ohne Abbremsen, Anfahren in einer Steigung, Kreisfahren, Slalom, Stop and Go und der Gefahrenbremsung.

Zu den Grundthemen des Theorieanteils gehören auch die persönlichen Fähigkeiten, heißt die körperliche Eignung und der Fahrcharakter des Fahrschülers, Themen rund um den internationalen Kraftfahrzeugverkehr und das Verhalten in besonderen Verkehrssituationen, beispielsweise gegenüber Sonderfahrzeugen. Selbstverständlich sind auch Vorfahrt- und Verkehrsregeln und die Beobachtung des Straßenverkehrs Bestandteile dieser Führerscheinklasse.

Wichtig ist auch die richtige Bekleidung für die Fahrstunden und die anschließende Prüfung. Diese besteht in den Klassen A, A1 und A2 aus der vorgeschriebenen Motorradschutzkleidung, heißt Motorradjacke und -hose, Motorradhandschuhe und -schuhe mit Knöchelschutz, Motorradhelm und Rückenprotektor.

Fahrschule

Mindestalter

Führerschein machen Berlin

Sehtest

Auto Führerschein machen

Erste-Hilfe-Kurs

Das Mindestalter dieser Klasse beläuft sich auf 18 Jahre. Neben der vorausgesetzten gesundheitlichen Eignung, einem Sehtest und einer Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist auch innerhalb dieser Klasse das Einreichen eines Passbildes und das Vorzeigen des Personalausweis, erforderlich.

Der Führerschein-Bewerber benötigt für seinen Antrag den Nachweis über sein einwandfreies Sehvermögen. Dieser darf nur von amtlich zugelassenen Sehtest-Stellen ausgestellt werden. Dazu zählen Optiker, Augenärzte, die Gesundheitsämter sowie Ärzte aus betriebs- oder arbeitsmedizinischen Bereichen.

Beim Sehtest wird überprüft, ob der Antragsteller auf beiden Augen mindestens eine Tagessehschärfe von 0,7 (d. h. 70 Prozent) hat. Übersteigt die Abweichung der Sehschärfe einen Wert von 0,8 Dioptrien, sind zum Ausgleich Kontaktlinsen oder eine Brille vorgeschrieben. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird das entsprechend auch im Führerschein vermerkt. Die korrekte Sehhilfe ist dann bei allen Fahrten mit dem PKW auch zu verwenden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Die Dauer des Sehtests beträgt in der Regel nur 10 bis 15 Minuten. Bei positivem Ergebnis wird vom Arzt oder Optiker ein entsprechendes Gutachten ausgestellt, das für den weiteren Antragsprozess verwendet werden kann.

Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein!

Um im Notfall richtig reagieren zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für alle Führerscheinklassen obligatorisch. Dazu sind in Summe 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren, die von unterschiedlichen Institutionen (z. B. vom ADAC oder dem Deutschen Roten Kreuz) als Tageskurse angeboten werden. Der Kurs beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Übungen. Zu den wesentlichen Komponenten des Kurses zählen das Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen, das Ingangsetzen der Rettungskette sowie die Bewusstseinsbildung über die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe. Aufgrund des Praxis-Teils (z. B. das Anwenden von Soforthilfemaßnahmen an einem Dummy) ist es nicht möglich, den Erste-Hilfe-Kurs ausschließlich online zu absolvieren. Diese Zertifikate werden in der Regel von den Ämtern nicht anerkannt.

Dein Weg. Dein Führerschein.

So kommst Du bequem an Deinen Führerschein.

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Was kostet Dich der Motorrad-Führerschein?

Die Kosten für den Motorrad-Führerschein der Klasse A2 findest Du in der nachfolgenden Tabelle.

Leistung Preis

Grundbetrag

Beinhaltet:

  • Alle Theoriestunden
  • Verwaltungsaufwand
399,00 €
Fahrübung à 40 Minuten 51,00 €
Fahrstunde à 45 Minuten 57,38 €
Sonderfahrten  
Überlandfahrt 225 Minuten 315,00 €
Autobahnfahrt 180 Minuten 252,00 €
Nachtfahrt 135 Minuten 189,00 €
Prüfungsgebühren Fahrschule  
Praktische Prüfung 185,00 €
Theoretische Prüfung (Vortest) Kostenlos
Prüfungsgebühren Dekra oder TÜV  
Praktische Prüfung 162,67 €
Theoretische Prüfung 24,99 €

Wie kommst Du zu Deinem Motorrad-Führerschein der Klasse A2?

Dein Weg zum Führerschein für Motorräder bei light die Fahrschule Pankow GmbH.

Auch innerhalb dieser Führerscheinklasse besteht der theoretische Anteil aus 16 Doppelstunden (à 90 Minuten), davon 12 Stunden Grundstoff und 4 Stunden Zusatzstoff. Bei einer Erweiterung von der Klasse A1 auf A2 fallen diese Stunden und die Theorieprüfung weg.
Auch innerhalb dieser Klasse bestimmt der Fahrlehrer die Anzahl der benötigten Übungsstunden. Die zwölf vorgeschriebenen Sonderfahrten à 45 Minuten bleiben identisch zu den weiteren Motorradklassen. Besitzt der Prüfling jedoch bereits einen Führerschein der Klasse A1, reduzieren sich die Stunden. Liegt der Erwerb beispielsweise weniger als zwei Jahre her, reduziert sich die Zahl auf 3 Fahrstunden Überland, 2 auf der Autobahn und eine bei Dunkelheit.

Die Fahrprüfung dauert mindestens 70 Minuten und kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung erfolgen. (Bei Aufstieg von A1 auf A2 60 Minuten)