Führerscheinklasse BA in Test.

Der Führerschein nur für Automatik-Fahrzeuge in Test.

Automatik-Führerschein in Test. Ganz allgemein.

Ob der Führerschein für PKW’s mit Schaltgetriebe oder für Automatikgetriebe gemacht wird, hängt ganz von den individuellen Vorlieben oder Bedürfnissen des Führerscheinanwärters ab. Grundsätzlich unterscheiden sich beide Getriebearten in ihrer mechanischen Bauweise und Art der Anwendung: beim manuellen Schaltgetriebe muss der Fahrzeugführer selbst kuppeln und Gänge schalten. Beim Automatikgetriebe fällt dies weg, da die Schaltvorgänge von intelligenten Steuergeräten und Computern ausgeführt werden. Ein PKW mit Automatikgetriebe hat daher nur zwei Pedale, nämlich Gas- und Bremspedal. Beim Schaltgetriebe kommt ein drittes Pedal zum Ein- und Auskuppeln des Getriebes zum Einsatz. Wichtig: Inhaber eines Automatik-Führerscheins (mit der Schlüsselzahl 78) dürfen auch nur PKWs mit Automatikgetriebe in Betrieb nehmen, da Fahrschüler dann auch die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug mit automatischer Schaltung abgelegt haben. Umgekehrt gilt dies allerdings nicht. Heißt: Besitzer eines normalen Führerscheins dürfen sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, als auch mit Automatikgetriebe lenken.

Seit dem 1. April 2021 können Inhaber eines Führerscheins für Automatikwagen allerdings leichter auf den normalen Führerschein wechseln: zusätzlich zur praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem PKW mit Schaltgetriebe absolviert werden. Im Anschluss ist die Fahrtauglichkeit im Zuge einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit einem zertifizierten Fahrlehrer nachzuweisen. Ausgenommen davon sind Personen, die aus medizinischen Gründen, z. B. aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe lenken dürfen.

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Führerschein für Automatikfahrzeuge in Test. Voraussetzungen.

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Das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter für den PKW-Führerschein ist auf 18 Jahre festgelegt. Der Antrag zur Ausstellung der Fahrerlaubnis kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen dieses Alters eingebracht werden. Ausnahme: Das Mindestalter für den Erhalt des PKW-Führerscheins der Klassen B sowie BE kann auf 17 Jahre reduziert werden, sofern der Führerscheinanwärter am Ausbildungsprogramm „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) teilnimmt. Dazu ist es allerdings Voraussetzung, dass bis zum vollendeten 18. Lebensjahr das Fahrzeug nur in Begleitung „einer namentlich benannten verkehrszuverlässigen Person“ in Betrieb genommen wird. (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Mindestalter abzusenken, wenn der Führerschein dem Sonderzweck der Berufsausbildung dient, beispielsweise bei der Ausbildung zum gewerblichen Berufskraftfahrer. Allerdings greift diese Sonderregelung nur für auch tatsächlich mit der Ausbildung in Zusammenhang stehende Fahrten im Inland. Es ist nicht erlaubt, diese Regelung für private Zwecke oder Fahrten außerhalb Deutschlands zu nutzen.

Der Führerschein-Bewerber benötigt für seinen Antrag den Nachweis über sein einwandfreies Sehvermögen. Dieser darf nur von amtlich zugelassenen Sehtest-Stellen ausgestellt werden. Dazu zählen Optiker, Augenärzte, die Gesundheitsämter sowie Ärzte aus betriebs- oder arbeitsmedizinischen Bereichen.

Beim Sehtest wird überprüft, ob der Antragsteller auf beiden Augen mindestens eine Tagessehschärfe von 0,7 (d. h. 70 Prozent) hat. Übersteigt die Abweichung der Sehschärfe einen Wert von 0,8 Dioptrien, sind zum Ausgleich Kontaktlinsen oder eine Brille vorgeschrieben. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird das entsprechend auch im Führerschein vermerkt. Die korrekte Sehhilfe ist dann bei allen Fahrten mit dem PKW auch zu verwenden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Die Dauer des Sehtests beträgt in der Regel nur 10 bis 15 Minuten. Bei positivem Ergebnis wird vom Arzt oder Optiker ein entsprechendes Gutachten ausgestellt, das für den weiteren Antragsprozess verwendet werden kann.

Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein!

Um im Notfall richtig reagieren zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für alle Führerscheinklassen obligatorisch. Dazu sind in Summe 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren, die von unterschiedlichen Institutionen (z. B. vom ADAC oder dem Deutschen Roten Kreuz) als Tageskurse angeboten werden. Der Kurs beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Übungen. Zu den wesentlichen Komponenten des Kurses zählen das Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen, das Ingangsetzen der Rettungskette sowie die Bewusstseinsbildung über die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe. Aufgrund des Praxis-Teils (z. B. das Anwenden von Soforthilfemaßnahmen an einem Dummy) ist es nicht möglich, den Erste-Hilfe-Kurs ausschließlich online zu absolvieren. Diese Zertifikate werden in der Regel von den Ämtern nicht anerkannt.

Dein Weg. Dein Führerschein in Test.

So kommst Du bequem an Deinen Führerschein.

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Sehtest

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*BF17 Anträge müssen direkt bei der Behörde gestellt werden.

Was kostet Dich der Automatik-Führerschein in Test?

Die Kosten für Deinen Automatik-Führerschein findest Du in der nachfolgenden Tabelle.

Leistung Preis
Grundbetrag

Beinhaltet:

  • Alle Theoriestunden
  • Verwaltungsaufwand
350,00 €
Fahrübung à 40 Minuten 44,00 €
Fahrstunde à 45 Minuten 49,50 €
Sonderfahrten
Überlandfahrt 225 Minuten 275,00 €
Autobahnfahrt 180 Minuten 264,00 €
Nachtfahrt 135 Minuten 165,00 €
Prüfungsgebühren Fahrschule
Praktische Prüfung 170,00 €
Theoretische Prüfung (Vortest) Kostenlos
Prüfungsgebühren Dekra oder TÜV
Praktische Prüfung 146,56 €
Theoretische Prüfung 22,49 €

Wie kommst Du zu Deinem Automatik-Führerschein in Test?

Dein Weg zum Automatik-Führerschein bei light die Fahrschule Pankow GmbH.

Um die Regeln und Bestimmungen der in Deutschland gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erlernen, ist das Absolvieren von mehreren Theorie-Blöcken notwendig. Der theoretische Teil vermittelt auch das Wissen über richtiges Verhalten bei einem Unfall oder einer Panne. Der theoretische Unterricht setzt sich in der Regel aus 12 Doppelstunden für den Basisstoff sowie zwei Doppelstunden für Zusatzstoff zusammen. Ein Doppelstundenblock dauert 90 Minuten (2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Besitzer der Führerscheinklassen A1 oder A2 können den Theorieteil auf sechs Doppelstunden reduzieren, da hier wesentliche Elemente der Theorie schon in vorangegangenen Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Für die Klasse B96 sind zusätzlich 2,5 Stunden Theorieeinheiten zu besuchen.

Wurden alle Theorieeinheiten absolviert, kann man sich beim TÜV oder der DEKRA zur Ablegung der theoretischen Prüfung anmelden. Diese kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden. Sie dauert 30 Minuten und besteht aus 30 (von insgesamt 1.000) Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung gilt nur dann als bestanden, wenn bei der Beantwortung der Fragen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Bei negativem Testergebnis kann die Prüfung frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bei bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Prüfungsdatum anschließen. Andernfalls muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Dieser Teil setzt sich gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung aus den sogenanntenÜbungsstunden und den ergänzenden pflichtstunden zusammen. Das Ausmaß der Pflichtstunden ist vom Gesetzgeber für jede Klasse vorgegeben. Dazu gehören folgende Sonderfahrten:

Klasse BA:
• Drei Übungseinheiten à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. bei Nacht
• Vier Übungseinheiten à 45 Minuten auf der Autobahn
• Fünf Übungseinheiten à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

Weitere Übungsfahrstunden können bei Bedarf – abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers – separat mit dem Fahrlehrer vereinbart werden, um Fahrpraxis in Kombination mit theoretischen Grundlagen zu vertiefen.

Sobald alle Pflichtfahrstunden absolviert wurden und ein positives Ergebnis der Theorieprüfung vorliegt, kann man sich zur praktischen Prüfung anmelden. Die Prüfung selbst dauert in etwa 55 Minuten, davon sind ca. 35 Minuten als reine Fahrzeit vorgesehen. Das gilt allerdings nur als Richtwert.