Klasse B
Kraftwagen bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer),
Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse
Klasse C/CE
Kraftwagen (Lkw) über 3,5t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger (Last-und Sattelzug)
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren
ist nur bis 7,5t zGM einschl. Anhänger zulässig.
Zielgruppe / Voraussetzungen:
- Leistungsbezug nach SGB II oder III
- Arbeitssuchende, die im Bereich gewerblicher Güterkraftverkehr tätig werden wollen
- Mindestalter 18 / 21 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
Inhalt:
- Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
- Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
- Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von PKW`s und schweren Lkw`s mit Anhänger
- Erwerb der Führerscheinklassen B, C und CE inkl. einmaliger Prüfgebühren
- Lehrmaterial
Termin:
- individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
- Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt
Dauer:
163 Stunden, 4 – 6 Monate