Klasse C E
Kraftwagen (Lkw) über 3,5t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger (Last-und Sattelzug)
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren
ist nur bis 7,5t zGM einschl. Anhänger zulässig.
Zielgruppe / Voraussetzungen:
• Leistungsbezug nach SGB II oder III
• Arbeitssuchende, die im Bereich gewerblicher Güterkraftverkehr tätig werden wollen
• Mindestalter 18 / 21 Jahre
• Nachweis der gesundheitlichen Eignung
• keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
Inhalt:
• Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
• Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
• Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
• Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren Lkw mit Anhänger
• Erwerb der Führerscheinklasse C – CE inkl. einmaliger Prüfgebühren
• Lehrmaterial
Termin:
individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt
Dauer: 102 Stunden, 2-4 Monate