Klasse C E

Kraftwagen (Lkw) über 3,5t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger (Last-und Sattelzug)

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren
ist nur bis 7,5t zGM einschl. Anhänger zulässig.

Zielgruppe / Voraussetzungen:
  • Leistungsbezug nach SGB II oder III
  • Berufskraftfahrer und Arbeitssuchende, die im Bereich gewerblicher Güterkraftverkehr tätig sein wollen
  • Mindestalter 18 / 21  Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
Inhalt:
  • Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
  • Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
  • Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren Lkw`s mit Anhänger
  • Erwerb der Führerscheinklasse C – CE inkl. einmaliger Prüfgebühren und Lehrmaterial
Termin:
  • individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
  • Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt
Dauer:

97 Stunden, 2 – 4 Monate