Klasse B
Kraftwagen bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer),
Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse
Klasse C 1E
Kraftwagen (Lkw) über 3,5t aber nicht mehr als 7,5t zulässige Gesamtmasse,
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t (darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers, die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen)
Zielgruppe / Voraussetzungen:
- Leistungsbezug nach SGB II oder III
- Arbeitssuchende, die im Bereich gewerblichen Kraftverkehr tätig werden wollen
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
Inhalt:
- Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
- Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
- Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von Pkw`s und leichten Lkw`s mit Anhänger
- Erwerb der Führerscheinklassen B, C1 und C1E inkl. einmaliger Prüfgebühren und Lehrmaterial
Termin:
- individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
- Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt
Dauer:
152 Stunden, 3 – 5 Monate