Klasse C 1E

Kraftwagen (Lkw) über 3,5t aber nicht mehr als 7,5t zulässige Gesamtmasse,
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t (darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers,  die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen)

Zielgruppe / Voraussetzungen:
  • Leistungsbezug nach SGB II oder III
  • Arbeitssuchende, die im Bereich gewerblichen Kraftverkehr tätig werden wollen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
Inhalt:
  • Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
  • Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
  • Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von leichten Lkw`s mit Anhänger
  • Erwerb der Führerscheinklassen C1E inkl. einmaliger Prüfgebühren und Lehrmaterial
Termin:
  • individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
  • Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt
Dauer:
  • 102 Stunden, 2 – 4 Monate