Klasse C 1

Kraftwagen (Lkw) über 3,5t aber nicht mehr als 7,5t zulässige Gesamtmasse,
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse

Zielgruppe / Voraussetzungen:

•    Leistungsbezug nach SGB II oder III
•    Arbeitssuchende, die sich im Bereich gewerblicher Kraftverkehr umorientieren wollen
•    Mindestalter 18 Jahre
•    Nachweis der gesundheitlichen Eignung
•    keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister

Inhalt:

•    Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
•    Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
•    Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
•    Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von leichten Lkw`s
•    Erwerb der Führerscheinklasse C1 inkl. einmaliger Prüfgebühren und Lehrmaterial

Termin:

individueller Einstieg nach Absprache möglich

Abschluss:

Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt

Dauer: 92 Stunden, 2 – 4 Monate