Klasse C 1
Kraftwagen (Lkw) über 3,5t aber nicht mehr als 7,5t zulässige Gesamtmasse,
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Zielgruppe / Voraussetzungen:
• Leistungsbezug nach SGB II oder III
• Arbeitssuchende, die sich im Bereich gewerblicher Kraftverkehr umorientieren wollen
• Mindestalter 18 Jahre
• Nachweis der gesundheitlichen Eignung
• keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
Inhalt:
• Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
• Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
• Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
• Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von leichten Lkw`s
• Erwerb der Führerscheinklasse C1 inkl. einmaliger Prüfgebühren und Lehrmaterial
Termin:
individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt
Dauer: 92 Stunden, 2 – 4 Monate