Klasse C
Kraftwagen (Lkw) über 3,5t zulässige Gesamtmasse,
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren
ist nur bis 7,5t zGM einschl. Anhänger zulässig.
Zielgruppe / Voraussetzungen:
• Leistungsbezug nach SGB II oder III
• Berufskraftfahrer und Arbeitssuchende, die im Bereich gewerblicher Güterkraftverkehr tätig sein wollen
• Mindestalter 18 / 21 Jahre
• Nachweis der gesundheitlichen Eignung
• keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
Inhalt:
• Beratungsgespräch mit Information und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung
• Erläuterung des Ausbildungsverlaufs
• Erwerb der „Erste – Hilfe“ – Bescheinigung
• Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren Lkw`s
• Erwerb der Führerscheinklasse C inkl. einmaliger Prüfgebühren und Lehrmaterial
Termin:
individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bei einem aaSoP von TÜV oder DEKRA wird der Führerschein erteilt
Dauer: 90 Stunden, 2 – 4 Monate