Zielgruppe / Voraussetzungen:
- Leistungsbezug nach SGB II oder III
- Busfahrer, die als Lkw-Fahrer und Lkw-Fahrer die als Busfahrer arbeiten möchten
Inhalt:
- 35 Stunden – Spezialwissen Lkw
- behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der BKrFQV, die speziell für den Güterkraftverkehr von Bedeutung sind
oder
- 35 Stunden – Spezialwissen Bus
- behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der BKrFQV, die speziell für den Personenverkehr von Bedeutung sind
- inklusive 2,5 Stunden fahrpraktische Ausbildung auf einem Fahrzeug der jeweiligen Klasse
Termin:
- individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
- erfolgreiche Ablegung der Prüfung bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie – und Handelskammer
Dauer:
- 35 Stunden – ca. 2 Wochen