Zielgruppe / Voraussetzungen:
- Leistungsbezug nach SGB II oder III
- Berufskraftfahrer und Arbeitssuchende, die sich im Bereich gewerblichen Güterkraftverkehr umorientieren wollen
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister
- Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Inhalt:
- 103 Stunden – Basiswissen
- behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der BKrFQV, die Lkw – und Busfahrer gleichermaßen betreffen und in denen diese Verordnung nicht unterscheidet
- 69 Stunden – Spezialwissen Lkw
- behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der BKrFQV, die speziell für den Güterkraftverkehr von Bedeutung sind
oder
- 69 Stunden – Spezialwissen Bus
- behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der BKrFQV, die speziell für den Personenverkehr von Bedeutung sind
- 13 Stunden fahrpraktische Ausbildung (fahrpraktische Stunden auf dem Lkw oder Bus)
Termin:
- individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
- erfolgreiche Ablegung der Prüfung bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie – und Handelskammer
Dauer:
- 185 Stunden – ca. 2 Monate