Berufskraftfahrerweiterbildung LKW, KOM
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrQG) schreibt vor, dass alle Fahrer im gewerblichen Personenverkehr ab dem 10.09.2008 und alle Fahrer im gewerblichen Güterverkehr ab dem 10.09.2009 eine regelmäßige Weiterbildung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren müssen, um ihre berufliche Qualifizierung zu behalten.
Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Schlüsselnummer 95 (Nachweis über Grundqualifikation und Weiterbildung bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- bzw. Personenverkehr erfüllt) in den Führerschein eingetragen bzw. verlängert.
Seminarthemen Lkw-Weiterbildung
- Eco-Training (Modul I)
- (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr (Modul II)
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Modul III)
- Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleister, Profi (Modul IV)
- Ladungssicherung (Modul V)
Seminarthemen Bus-Weiterbildung:
- Eco-Training (Modul I)
- Markt und Image (Modul II)
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Modul III)
- Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr (Modul IV)
- Fahrgastsicherheit und Gesundheit (Modul V)
Termin:
- individueller Einstieg nach Absprache möglich
Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung über die einzelnen Module, keine Prüfung notwendig
Dauer:
- 5 x 7 Stunden